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Garten- und Landschaftsbau in Ratingen

Ratingen ist der südlichste Punkt unseres Einsatzgebiets, rund 25 Autominuten vom Betriebssitz in Essen. Wir sind hier mit einem einzigen, dafür großen Projekt vertreten: der Außenanlage der Kita Am Feldkothen samt der angrenzenden Wohnanlage.

Dass hier nur ein Projekt steht, sagen wir lieber, als eine Liste zu behaupten. Es ist allerdings genau die Art Auftrag, die in Ratingen regelmäßig vergeben wird: ein Träger oder Bauherr, zwei Nutzungen auf einem Grundstück und eine Abnahme, bei der die Spielgeräte geprüft werden.

Der Unterschied zu einem Privatgarten liegt beim Feldkothen-Projekt weniger in der Gestaltung als in der Reihenfolge und im Nachweis. Spielflächen werden nach DIN EN 1176 und 1177 gebaut und abgenommen: Fallhöhe, Aufbau und Verdichtung des Fallschutzes müssen zum jeweiligen Gerät passen, und das wird am Ende von einem Sachverständigen geprüft, nicht vom Auftraggeber nach Augenschein. Gleichzeitig lag auf demselben Grundstück die Wohnanlage mit Parkplätzen und privaten Kleingärten – zwei Bereiche, die sauber getrennt, aber in einer Bauzeit fertig werden mussten. Neun Monate waren dafür angesetzt, inklusive Erdbau, Pflaster- und Asphaltarbeiten, Zaunbau und Bepflanzung. Wer in Ratingen eine vergleichbare Anlage plant, sollte die Abnahme der Spielgeräte von Anfang an im Terminplan haben und nicht als letzten Punkt einer Restliste.

Was in Ratingen anders geregelt ist

Satzungen und Förderungen sind kommunal geregelt und unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Die folgenden Punkte betreffen Bauvorhaben in Ratingen direkt.

Keine Baumschutzsatzung – es gilt das Landesrecht

Ratingen hat, anders als Essen, Mülheim und Oberhausen, keine eigene Baumschutzsatzung. Für Bäume auf privaten Grundstücken gilt das Landesnaturschutzgesetz NRW. Das heißt nicht, dass jeder Baum frei gefällt werden darf: Schnitt- und Fällzeiten nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutz, Vorgaben aus Bebauungsplänen und Auflagen aus Baugenehmigungen gelten weiter. Für die Bauplanung ist der praktische Unterschied, dass der Stammumfang allein hier keine Antragspflicht auslöst – wir prüfen stattdessen Bebauungsplan und Baugenehmigung.

Quelle: Stadt Ratingen, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit: „In der Stadt Ratingen gibt es keine Baumschutzsatzung; daher gilt hier das Landesnaturschutzgesetz.“

Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung

Ratingen fördert Dach- und Fassadenbegrünung über ein eigenes Programm. Gefördert werden extensive Begrünung ab 5 cm Substrataufbau, intensive Begrünung ab mehr als 25 cm, bodengebundene Fassadenbegrünung sowie – bei Dachbegrünung – zusätzliche Biodiversitätsbausteine wie Totholz, Steinhaufen oder kleine Trockenmauern. Wandgebundene Systeme werden nur gefördert, wenn sie mit Regenwasser aus einer Rückhaltung bewässert werden. Für Gewerbeflächen im Programmgebiet Ratingen-Zentrum gibt es zusätzlich eine Entsiegelungsförderung. Die Fördersätze stehen in der Förderrichtlinie der Stadt; wir nennen hier bewusst keine Beträge, sondern holen den aktuellen Stand vor dem Angebot ein.

Quelle: Stadt Ratingen, Serviceportal: Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung (Förderrichtlinie als Download)

Stand: September 2026. Satzungen und Förderprogramme ändern sich; im Einzelfall bitte prüfen oder uns fragen – wir holen den aktuellen Stand vor dem Angebot ein. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Vor-Ort-Termin in Ratingen

Brahim Kabashi und Qendrim Brahaj kommen selbst zum Termin, schauen sich die Fläche an und sagen, was geht und was nicht. Die Erstberatung und der Vor-Ort-Termin sind kostenlos und unverbindlich. Fotos vorab per WhatsApp sparen oft den ersten Termin.