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Baumfällung in Essen: Kosten, Genehmigung und Ablauf

Professionelle Fällung mit Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne – von der Prüfung der Genehmigungspflicht bis zur Wurzelstockentfernung.

Was kostet eine Baumfällung in Essen?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, und wer ihn nennt, hat den Baum nicht gesehen. Baumhöhe, Stammdurchmesser und Zugänglichkeit bestimmen die Fällmethode, und die Methode bestimmt den Aufwand. Ein freistehender Baum auf offener Fläche, der am Stück fallen darf, ist etwas völlig anderes als ein stückweiser Rückbau über einem Wintergarten, bei dem jedes Teilstück abgeseilt wird.

Baumhöhe & Situation Fällmethode Fällung netto Entsorgung netto Gesamt inkl. MwSt.
Bis 10 m, freistehend, gut zugänglich Freifällung am Stück 250 – 660 € 120 – 300 € 440 – 1.140 €
10 – 20 m, begrenzter Raum Hubarbeitsbühne 600 – 1.560 € 250 – 600 € 1.010 – 2.570 €
Über 20 m / Gefahrenbaum, enge Bebauung Seilklettertechnik, stückweise 1.100 – 3.840 € 400 – 1.080 € 1.785 – 5.850 €
Wurzelstock fräsen Fräse bis 30 cm Tiefe 80 – 216 € Späne verbleiben 95 – 255 €

Die Untergrenze steht für den einfachen Regelfall. Die Obergrenze deckt Sonderfälle ab – beengte Verhältnisse, Kranbedarf, Absicherung von Verkehrsflächen, erschwerte Abfuhr.

Enthalten sind Fällung und Entsorgung des Schnittguts. Nicht enthalten sind Genehmigungsgebühren, eine mögliche Ersatzpflanzung, Kranstellung und Arbeiten an Nachbargrundstücken.

Stand: September 2026. Orientierungswerte, keine Angebotsgrundlage. Das verbindliche Angebot erstellen wir nach Aufmaß und Besichtigung vor Ort.

Brauche ich in Essen eine Genehmigung?

Die Vier-Meter-Regel

Eine Genehmigung ist nur erforderlich, wenn der Baum weiter als vier Meter von einem Wohn- oder Geschäftsgebäude entfernt steht. Steht er näher am Gebäude, greift die Genehmigungspflicht nicht. Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird – und der Abstand lässt sich vor dem ersten Anruf selbst nachmessen.

Was in Essen gilt

  • Geschützt sind Laubbäume, Eiben und Ginkgos mit einem Stammumfang über 80 cm.
  • Genehmigter Antrag: 50,00 € Gebühr. Abgelehnter Antrag: 37,00 €.
  • Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben: 66,00 € für den ersten Baum, 15,00 € je weiterem Baum.
  • Nach einer Fällung ist im Regelfall die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich.
  • Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde, Natorpstraße 27, 45139 Essen, unb@umweltamt.essen.de.
  • Bundesweit gilt zusätzlich die Schonzeit nach § 39 BNatSchG: vom 1. März bis 30. September sind Fällungen verboten. Ausnahmen sind bei Verkehrssicherungspflicht möglich.

Quelle: Stadt Essen, Serviceportal „Baumfällgenehmigung für private Grundstücke“, Untere Naturschutzbehörde. Abgerufen am 23.09.2026. https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42886/show

Wir prüfen die Genehmigungspflicht bei der Besichtigung mit und übernehmen den Antrag. Diese Seite ersetzt keine Auskunft der Behörde; im Einzelfall entscheidet die Untere Naturschutzbehörde.

Wie eine Fällung bei uns abläuft

  1. 1 Kostenlose Besichtigung vor Ort Standsicherheit, Totholz, Zugang für Häcksler und Hubsteiger – und die Prüfung der Genehmigungspflicht nach der Vier-Meter-Regel.
  2. 2 Antrag bei der Behörde Wir unterstützen beim Ausfüllen und bei der Begründung des Antrags.
  3. 3 Durchführung Freifällung, Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik, je nach Situation am Baum.
  4. 4 Wurzelstock und Nachbereitung Fräsen, wenn an der Stelle später neu gepflanzt oder Rasen angelegt werden soll.

Konkrete Zahlen für Ihr Vorhaben?

Wir sehen uns die Fläche an und rechnen Ihr Projekt durch – die Erstberatung und der Vor-Ort-Termin sind kostenlos und unverbindlich.

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